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Die Werbung für die angebotenen Programme kann grundsätzlich in Form von Newsticker-, Link- und Bannerwerbung erfolgen. Dem Partner ist es jederzeit erlaubt, selbst Banner und Texte zu gestalten, darf diese aber erst nach Zustimmung des Anbieters veröffentlichen.
Der Partner kann auf seiner eigenen Internetseite für die angebotenen Programme werben, aber auch Werbung auf anderen Internetseiten oder in Newslettern in seinem Namen buchen. Die Kosten für diese Werbemaßnahmen trägt dabei der Partner selbst.
Anti- Spam- Regel: Das Verschicken von nicht erwünschten E-Mails mit Werbung für die angebotenen Programme an unbekannte Personen ist verboten. Gleiches gilt für andere Werbemaßnahmen, wo eine Zustimmung des Empfängers für den Empfang der Werbung notwendig ist, z.B. über Mobilfunk, Telefon, Fax etc. Verboten ist auch das wilde Werben in Foren oder Newsgroups. Wird diese Regel
nicht beachtet, wird der Partner mit sofortiger Wirkung vom Partnerprogramm ausgeschlossen und berechtigt den Anbieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Der Account des Partners wird in diesem Falle sofort gesperrt und die bis dahin entstandene Provision abzüglich eines Sicherheitseinbehaltes für Gerichts- und Anwaltskosten sowie eventuellen Schadenersatzansprüchen des Anbieters und/oder Dritte abgerechnet.
Aufgrund rechtlicher Bestimmung darf der Anbieter dem Partner keine Vergütung für seine eigenen Bestellungen zahlen. Der Partner versichert, über seine eigene Partner- ID keinen eigenen Kundenvertrag bei einem der angebotenen Programme abzuschließen. Der Partner versichert außerdem, seine Vergütungen weder ganz, noch zum Teil an Endkunden des Anbieters weiterzugeben. Ein Verstoß hiergegen gilt als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages. |
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